Institut für Medizinische Begutachtung
Dr. med. Rolf Niedballa
Somit sind medizinische Begutachtungen insbesondere für folgende Adressaten interessant:

- Gerichte
- Staatsanwaltschaften
- Versicherungen (Pflege-, Kranken-, Renten-, Unfall-, Lebensvers.)
- Berufsgenossenschaften, Sozialversicherungsträger
- Behörden, Ämter
- Rechtsanwälte
- Ärzte, Therapeuten
- und selbstverständlich für Patienten
Wann ist ein Gutachten erforderlich?
 
Gutachten werden erforderlich, wenn medizinische Sachverhalte bei Zweifeln oder Unklarheiten der Klärung bedürfen.
   
  Zivilrechtliche Auseinandersetzungen
- Privaten Unfallversicherung
- Privaten Krankenversicherung
- Privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen
   
  Sozialrechtliche Auseinandersetzungen
- Gesetzlichen Krankenversicherung
- Berufsgenossenschaften
- Rentenversicherungen
   
  Verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen (z. Bsp. Dienstfähigkeit im Beamtenrecht)
   
 

Strafrechtliche Auseinandersetzungen
- Behandlungsfehler

   
  Privatgutachten (z. Bsp. Zweitmeinungen)
   
Ablauf einer Begutachtung
 
1. Vorprüfung und Stellungnahme
  Zunächst wird in einer Vorprüfung ermittelt, ob sich für den Auftraggeber ein ausführliches und detailliertes Gutachten lohnt. Eine umfangreiche Aktenprüfung wird an dieser Stelle noch nicht vorgenommen. Auf Wunsch wird dem Auftraggeber bereits in diesem Stadium eine Stellungnahme zum Sachverhalt formuliert.
   
2. Erstellung eines Gutachtens
  Hat die Vorprüfung ergeben, dass ein ausführliches Gutachten zur Klärung des Sachverhalts erforderlich ist, wird dieses zeitnah und objektiv erstellt.
Dr. med. Rolf Niedballa, Dr.-Thomas-Dehler-Straße 17, 96049 Bamberg, Tel.: 0951/ 407 83 85- Fax: 0951/ 407 19 16